AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Waldheimelig UG
Elisa & Christian Heim
Emstadter Weg 2
96486 Lautertal
1. Geltungsbereich
1.1. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Waldheimelig“ Inhaber: Waldheimelig UG, Emstadter Weg 2, 96486 Lautertal (im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt) und dem Vertragspartner (im Folgendem Kunde genannt) besteht Einigkeit darüber, dass für alle Verträge und sonstigen Leistungen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Begriffsbestimmung: Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck geradezu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
2. Vertragsabschluss
2.1.In Prospekten, Anzeigen u.Ä. enthaltene Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Buchung des Kunden über vermittelnde Buchungsportale sowie direkt über die Webseite des Beherbergungsbetriebs sowie Anfragen per E-Mail oder direkt telefonisch stellt ein Angebot des Kunden dar.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
2.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung des Beherbergungsbetriebs vom Inhalt der Anfrage des Kunden ab, so liegt darin ein neues Angebot des Beherbergungsbetriebs. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde diesem zustimmt. Dies kann der Kunde ausdrücklich, z.B. per Mail aber auch schlüssig, wie durch die Leistung der Anzahlung tun.
2.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vom Beherbergungsbetrieb vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.
4. Preise
4.1. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Gemäß §19 UStG ist im Preis keine Umsatzsteuer enthalten.
Es gelten die zum Zeitpunkt deiner Bestellung in der jeweiligen Buchungs-/Reservierungsbestätigung aufgeführten Preise.
4.3. Mit Vertragsschluss wird 50 % des vereinbarten Preises zur Zahlung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Anzahlung binnen 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt die unverzügliche Zahlung mit Inanspruchnahme der Vertragsleistungen (Ankunft) oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden zu verlangen. Der Restbetrag (50 %) ist bis 2 Wochen vor Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu überweisen.
4.4. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und erfolgt eine Zahlung auch nach einer Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Der Beherbergungsbetrieb kann in diesem Fall eine Entschädigung entsprechend den weiter unten aufgeführten Stornierungskosten verlangen.
4.5. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Vorauszahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes (no show)
5.1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Kunden von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Beherbergungsbetrieb. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne den vereinbarten Preis zahlen zu müssen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Beherbergungsbetrieb.
5.3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, die in Abzug zu bringenden ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Kommt es zu einem Rücktritt gemäß Ziffer 5.3., kann der Beherbergungsbetrieb vom Kunden eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt:
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 100% des vereinbarten Gesamtpreises wird erstattet.
Bei Stornierung 59 - 22 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 50% des vereinbarten Gesamtpreises wird nicht erstattet.
Bei Stornierung 22 - 12 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 80% des vereinbarten Gesamtpreises wird nicht erstattet.
Bei Stornierung 11 Tage bis zu Beginn des Leistungszeitraumes: 90% des vereinbarten Gesamtpreises wird nicht erstattet.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise kann der Beherbergungsbetrieb dem Kunden die Kosten für den bereits bestätigten und nicht genutzten Aufenthaltszeitraum nicht erstatten.
5.5. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.6. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Beherbergungsbetrieb erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung und Rückzahlung der bereits getätigten Zahlungen.
5.7. Dem Kunden wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
6.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2. Erfolgt der Rücktritt nach vorhergehender Ziffer, hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Regeln nach Ziffer 5.4. gegenüber dem Kunden. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes besteht kein Schadensersatzanspruch.
6.3. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt, wenn:
6.3.1. Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder eine Beherbergung aufgrund persönlich bedingter Faktoren nicht mehr realisierbar ist;
6.3.2. Das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
6.4. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ist ausgeschlossen.
6.5. Der Beherbergungsbetreib ist daneben dazu berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde oder Teile der Gruppe des Kunden den Aufenthalt in der Beherbergungsstätte so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem Beherbergungsbetrieb nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz der Beherbergungsstätte gerechtfertigt ist.
7. Rechte und Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, das / die ihm zum Gebrauch überlassene(n) Ferienhaus einem Dritten zu überlassen und insbesondere es weiter zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm zum Gebrauch überlassene Ferienhaus zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
7.2. Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt. Gehaftet wird auch für Schäden, die von Besuchern verursacht werden.
7.3. Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen.
7.4. Im Ferienhaus gilt ein strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen.
Sofern auf dem Gelände geraucht wird, ist der entstehende Abfall in entsprechenden Behältern verantwortungsvoll zu entsorgen. Feuer ist nur an den dafür ausgewiesenen Feuerstellen möglich.
7.5. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden sind z.B. Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
7.6 Der Kunde kann sein Fahrzeuge auf dem vorhandenen Stellplätzen vor dem Haus abstellen. Sofern kein Parken vor dem Haus möglich ist, ist der Kunde dafür verantwortlich einen geeigneten Ort zum Abstellen eures Fahrzeuges zu finden.
7.7 Die Grünanlagen, Pflanzen und Bäume sind pfleglich zu behandeln. Der Beherbergungsbetreib behält sich ausdrücklich das Recht vor etwaige von euch verursachte Schäden in Rechnung zu stellen.
7.8. Sofern ein Schaden entsteht, der Kunde einen Schaden an einer Sache des Beherbergungsbetriebs feststellt, oder eine Maßnahme zum Schutz einer Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird, so hat der Kunde dies dem Beherbergungsbetrieb unverzüglich, notfalls telefonisch, mitzuteilen. Unterlässt der Kunde es in einem solchen Fall schuldhaft, einen Schaden schriftlich anzuzeigen, so behält sich der Beherbergungsbetrieb vor diesen dem Kunden in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7.9. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, notwendige und zusätzliche Regelungen zu erlassen. Solche Regelungen können beispielsweise in Gestalt von mündlichen Weisungen, durch zusätzliche schriftliche Hinweise, in der Reservierungs-/Buchungsbestätigung oder durch einen öffentlich zugänglichen Aushang erfolgen. Auch diese zusätzlichen Regelungen sind im Interesse des Kunden sowie Beherbergungsbetriebs einzuhalten.
7.10. Des Weiteren ist die Hausordnung des Beherbergungsbetriebs einzuhalten. Diese befindet sich vor Ort im Ferienhaus.
7.11. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Kunde.
8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
8.1. Das Ferienhaus steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
8.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens bis 11:00 Uhr zu räumen; eine Verlängerung des Aufenthalts am Abreisetag ist nur nach schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld möglich. Die Ferienhäuser sind besenrein zu übergeben, bewegliche Gegenstände, bspw. Küchengeschirr, sind sauber an den Ort zurück zu legen, an dem sie vorgefunden wurden. Der
9. Haftung des Beherbungsbetriebes
9.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
9.2. Die verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und / oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden und / oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Beherbergungsbetriebs nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.5. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Sachen aller Art und Güte, Wertgegenständen, Kraftfahrzeugen (PKW, Fahrräder, Motorräder, usw.) des kunden.
9.6. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetrieb für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleiben durch diese Regelung unberührt.
9.7. Ansprüche des Kunden gegenüber dem Beherbergungsbetrieb aus dem Beherbergungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung nach § 548 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
9.8. Ziffer 9.7. gilt nicht, wenn dem Beherbergungsbetrieb ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle dem Beherbergungsbetrieb zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Beherbergungsbetriebes beruhen.
9.9. In dem Fall der Haftung ist der Schadensersatz jedoch auf dem typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In anderen Fällen haftet der Beherbergungsbetrieb nicht für leichte Fahrlässigkeit.
10. GEWÄHRLEISTUNG/ANZEIGE VON MÄNGELN
10.1. Der Kunde ist verpflichtet Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Der Beherbergungsbetrieb wird für Abhilfe sorgen, sobald und sofern dies möglich ist. Kann der Beherbergungsbetrieb nicht umgehend für Abhilfe sorgen ist dem Beherbergungsbetrieb der Mangel unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen.
10.2. Unterlässt der Kunde es in einem solchen Fall schuldhaft, einen Mangel schriftlich anzuzeigen, so entstehen keine Ansprüche durch Vorliegen dieses Mangels.
10.3. Wird infolge eines Mangels eine durch den Beherbergungsbetrieb zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde ansonsten mindern oder den Vertrag kündigen.
10.4. Die Kündigung ist indes erst zulässig, wenn Der Beherbergungsbetrieb eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne dem Mangel Abhilfe zu leisten. Die Notwendigkeit einer Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe des Mangels unmöglich ist, oder vom Beherbergungsbetrieb verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche aus Anlass der Buchung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen dritter Personen im eigenen Namen.
11. Schlussbestimmung
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
11.1.1. Zahlungsort ist der gesellschaftliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Beherbergungsbetriebes.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.